Aus der Geschichte des Vereins...
Am 4. Februar 1827 fand die erste vorbereitende Sitzung
zur Stiftung eines Gefängnisvereins in Berlin statt.
Die von den Ideen der Quäker angeregten Stifter baten
den Begründer der Gefängniswissenschaft, den Hamburger Arzt
Prof. Dr. Julius, Vorträge über die miserablen Zustände in den
Gefängnissen zu halten, um so ein breiteres Publikum mit diesem
Problem bekannt zu machen.
Noch im Frühjahr 1827 hielt Julius in Berlin zwölf ausführliche
Vorlesungen über Möglichkeiten der Verbesserung der Gefängnisse
und der sittlichen Erziehung der Sträflinge.
Im Sommer 1827 richteten die Stifter einen Ausschuss ein,
der aus sieben Persönlichkeiten aus Verwaltung, Justiz und Militär bestand.
Dieser entwarf Statuten, die am 12. November 1827 als "Grundgesetz" des
Vereins angenommen wurde. Der Vereinszweck war, "mitleids- und strafwürdige
Opfer eigener Schuld zu frommen und nützlichen Staatsbürgern umzuschaffen"
und dafür zu sorgen, "daß die Entlassenen nicht durch Hilflosigkeit wieder
zu Straftätern werden"
Mitglieder des Berliner Gefängnisvereins zahlten einen
Beitrag von jährlich 4 Thalern. Wer aber nur einmalig 2 Thaler spendete
oder 5 Thaler sammelte, wurde als Wohltäter des Vereins anerkannt und
öffentlich bekannt gemacht.
Anfang 1828 legte der Verein seine Satzung
König Friedrich Wilhelm 3. vor mit der Bitte der Bestätigung und der
Verleihung der Rechte einer juristischen Person. Der Herrscher geruhte
mit Kabinettsorder vom 27. Juli 1828, dem Ersuchen nachzukommen. Er hatte
die Eingabe den Ministern der Justiz und des Innern zur Prüfung vorgelegt.
Diese hatten keine Bedenken. Die Bestätigungsurkunde datiert vom 10. September 1828.