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sbh | sozial bestimmt handeln seit 1827

Leitgedanken unserer Arbeit

„Straffällig geworden“ – „Mit dem Gesetz in Konflikt geraten“ – „Papa ist auf Montage“ – unsere Gesellschaft ist sehr routiniert darin, einen Gefängnisaufenthalt zu camouflieren.

Letztlich geht es darum, dass ein Straftäter nach polizeilicher Ermittlungsarbeit, nach einer Gerichtsverhandlung und einem Urteil die Freiheit entzogen wird und für eine vom Gericht festgelegte Zeit ins Gefängnis muss. Dies, um eine Tat zu bestrafen, um weitere Taten zu verhindern und um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, nie mehr straffällig zu werden. Und selbstverständlich geht es auch darum, eine Tat zu sühnen und dem Opfer und der Gesellschaft ein Gefühl der Gerechtigkeit wiederzugeben.

Eine Gefängnisstrafe ist für jeden Straftäter eine tiefe einschneidende Lebenssituation. Zwischen dem Beginn und dem Ende einer Freiheitsstrafe, zwischen dem Schließen und dem Öffnen der Gefängnistore, liegt im Idealfall eine Zeit, in der Straftäter Gelegenheit haben, ihrem Leben eine Wendung zu geben. Einigen gelingt dies aus eigener Kraft oder mit der Hilfe ihres Umfelds, anderen gelingt dies nicht ohne Hilfe von außen.

Seit fast 200 Jahren verfolgt sbh Berlin (Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. Gefangenen-Fürsorgeverein Berlin von 1827) das Ziel, Straftäter davor zu bewahren, erneut straffällig zu werden. In der Konsequenz dieses Gedankens ist dies der beste Schutz für Menschen, Opfer von Straftaten zu werden.

sbh versteht straffällig gewordene Menschen als Klienten, die befähigt werden sollen, ihre aktuelle Lebenssituation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern. Auf diesem Wege sollen sie ihr zukünftiges Leben selbstständig gestalten und in sozialer Verantwortung führen können!

sbh leistet so einen wirkungsvollen Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in der Region Berlin-Brandenburg!

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