sbh | sozial bestimmt handeln seit 1827

Historie

Die sbh kann auf eine über 180-jährige Geschichte und Tradition in der Straffälligenhilfe zurückblicken. Als Gefangenenfürsorgeverein Berlin im Jahre 1827 gegründet, verfolgen wir seit unserer Gründung den Zweck, Straffällige im Rahmen ihrer Resozialisierung zu unterstützen.

Am 4. Februar 1827 fand die erste vorbereitende Sitzung zur Stiftung eines Gefängnisvereins in Berlin statt. Die von den Ideen der Quäker angeregten Stifter baten den Begründer der Gefängniswissenschaft, den Hamburger Arzt Prof. Dr. Julius, Vorträge über die miserablen Zustände in den Gefängnissen zu halten, um so ein breiteres Publikum mit diesem Problem bekannt zu machen. Noch im Frühjahr 1827 hielt Julius in Berlin zwölf ausführliche Vorlesungen über Möglichkeiten der Verbesserung der Gefängnisse und der sittlichen Erziehung der Sträflinge.

Im Sommer 1827 richteten die Stifter einen Ausschuss ein, der aus sieben Persönlichkeiten aus Verwaltung, Justiz und Militär bestand. Dieser entwarf Statuten, die am 12. November 1827 als „Grundgesetz“ des Vereins angenommen wurde. Der Vereinszweck war, „mitleids- und strafwürdige Opfer eigener Schuld zu frommen und nützlichen Staatsbürgern umzuschaffen“ und dafür zu sorgen, „daß die Entlassenen nicht durch Hilflosigkeit wieder zu Straftätern werden“

Mitglieder des Berliner Gefängnisvereins zahlten einen Beitrag von jährlich 4 Thalern. Wer aber nur einmalig 2 Thaler spendete oder 5 Thaler sammelte, wurde als Wohltäter des Vereins anerkannt und öffentlich bekannt gemacht.

Anfang 1828 legte der Verein seine Satzung König Friedrich Wilhelm III. vor mit der Bitte der Bestätigung und der Verleihung der Rechte einer juristischen Person. Der Herrscher geruhte mit Kabinettsorder vom 27. Juli 1828, dem Ersuchen nachzukommen. Er hatte die Eingabe den Ministern der Justiz und des Innern zur Prüfung vorgelegt. Diese hatten keine Bedenken. Die Bestätigungsurkunde datiert vom 10. September 1828.

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