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Pressemitteilung

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen – Menschen mit Geldstrafen verbüßen Freiheitsstrafen: Wie wird aus einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe? Was kann und muss dagegen getan werden?

Das ist Thema der Fachtagung „Uneinbringliche Geldstrafen erfolgreich tilgen“ am 16.10.17 in Berlin in der Aula des Schiller-Gymnasiums

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Problem der Ersatzfreiheitsstrafe wird seit Jahren diskutiert und hat nach wie vor einen hohen und durchaus explosiven Stellenwert.

Auf der einen Seite gibt es von prominenter Seite der Berliner als auch Brandenburgischen Justizspitzen einschlägige Initiativen, beispielsweise Bagatelldelikte („Schwarzfahren“) von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen (Justizsenator Dr. Dirk Behrend) , um so uneinbringliche Geldstrafen bzw. deren Vollzug in der Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden oder aber, den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auszusetzen (Justizminister Stefan Ludwig).

Auf der anderen Seite gibt es , z. B. von Prof. Johannes Feest aus Bremen, die ernsthafte Forderungen, die Ersatzfreiheitsstrafe gleich gänzlich abzuschaffen.

Für die Praktiker hingegen steht nach wie vor die Frage im Raum, was getan werden kann, um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe konsequent zu vermeiden. Gibt es prozessbezogene und einrichtungsübergreifende Haftvermeidungsstrategien oder haben wir uns an die seit Jahrzehnten hohen Zahlen inhaftierter Geldstrafer gewöhnt?

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in Berlin täglich durchschnittlich 350 Geldstrafer wegen Nichtzahlungsfähigkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Diese Form der Vollstreckung kostet das Land ca. € 15 Mio p.a.! Ein Tag in Haft kostet € 129-,!  Wenn die Höhe eines Tagessatzes durchschnittlich € 16,- beträgt, muss für die Vollstreckung der (uneinbringlichen) Geldstrafe das 7fache an Mitteln durch den Steuerzahler aufgewendet werden. Unter Fachleuten ist unstrittig, dass diese Form der Vollstreckung für alle Beteiligten eine loose/loose-Situation darstellt.

In dieses Spannungsfeld und mithin die Frage nach den besten Tilgungsvarianten ordnet sich unsere Fachtagung mit profilierten Vorträgen und prominent besetzter Podiumsdiskussion perfekt ein. Informationen dazu unter www.sbh-berlin.de .

Aktuell liegen uns 380 Anmeldungen aus Berlin/Brandenburg, aus vielen weiteren Bundesländern und aus dem Ausland vor.

Wir laden Sie herzlich zur Diskussion und Berichterstattung über das spannende und facettenreiche Thema unserer Veranstaltung ein!

Herzlich aus der Bundesallee in Berlin
Matthias Nalezinski – Geschäftsführer des Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V.

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